Interessierten Parteien

Normforderung

Die Normforderung für sind im Kapitel 4.2 zu entnehmen. Es müssen für das Unternehmen die relevanten interessierte Parteien ermittelt werden. 

Mögliche Blickwinkel bezüglich der interessierten Partei

  • interne/externe interessierte Partei
  • Bewertung bezüglich Wichtigkeit und Einfluss pro interessierte Partei
  • interner und externer Ansprechpartner pro interessierte Partei
  • bindende Verpflichtungen pro interessierte Partei

Mögliche interessierte Parteien

  • Gewerbeaufsichtsamt
  • Berufsgenossenschaft
  • Finanzbehörden
  • Banken/ Finanzdienstleister
  • Feuerwehr/ Rettungsdienste
  • Versicherungen
  • Gesellschafter
  • Anwohner/ Nachbarn
  • Mitarbeiter
  • Kunden
  • Lieferanten, Einkaufsgenossenschaft
  • Sonst. Berater, Dienstleister
  • Krankenkassen/ Kostenträger
  • Handwerkskammer/IHK
  • Steuerberater

 

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