Interessierten Parteien
Normforderung
Die Normforderung für sind im Kapitel 4.2 zu entnehmen. Es müssen für das Unternehmen die relevanten interessierte Parteien ermittelt werden.
Mögliche Blickwinkel bezüglich der interessierten Partei
- interne/externe interessierte Partei
- Bewertung bezüglich Wichtigkeit und Einfluss pro interessierte Partei
- interner und externer Ansprechpartner pro interessierte Partei
- bindende Verpflichtungen pro interessierte Partei
Mögliche interessierte Parteien
- Gewerbeaufsichtsamt
- Berufsgenossenschaft
- Finanzbehörden
- Banken/ Finanzdienstleister
- Feuerwehr/ Rettungsdienste
- Versicherungen
- Gesellschafter
- Anwohner/ Nachbarn
- Mitarbeiter
- Kunden
- Lieferanten, Einkaufsgenossenschaft
- Sonst. Berater, Dienstleister
- Krankenkassen/ Kostenträger
- Handwerkskammer/IHK
- Steuerberater